Hochkonzentriert; zum Einfärben von Zuckerwaren, Dekorationen und Überzügen, Feingebäck, Speiseeis und Dessertspeisen. Dosierung: ca 3g : 1000g.
Lebensmittelfarbstoffzubereitung ausschließlich zum Färben von feinen Backwaren, Dessertspeisen und Verzierungen. Zutaten: Wasser, Ethylalkohol, Maltodextrin, Farbstoff: Echtes Karmin E120, Curcumin E100, Stabilisator: Polysorbat 80 E433, Schaumverhüter: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren E471, Propylenglykol, Säuerungsmittel: Citronensäure, Konservierungsstoff: Kaliumsorbat. Nur zur gewerblichen Weiterverarbeitung. Für Lebensmittel. Enthält Alkohol. Kühl bei +15°C - +20°C lagern. Anwendungshinweis: Diese Lebensmittelfarbstoffzubereitung entspricht der derzeit gültigen EG-VO 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. Bei der Anwendung müssen die produktspezifischen Regelungen der EG-VO 1333/2008 beachtet werden (siehe unten stehende Tabelle). Die Verwendung dieses Lebensmittelfarbstoffes bedarf der Kenntlichmachung "mit Farbstoff". Zur Beachtung bleiben die Einschränkungen bestimmter Produktverordnungen, sowie die Bestimmungen des § 11LFGB (Schutz vor des Verbrauchers vor Täuschung). Feine Backwaren: 7 g/kg Dessertspeisen: 5 g/kg Verzierungen: 18 g/kg Eigenschaften: Alkoholhaltig, Es müssen keine Nährwerte angegeben werden.
Lebensmittelfarbstoffzubereitung ausschließlich zum Färben von feinen Backwaren, Dessertspeisen und Verzierungen. Zutaten: Wasser, Ethylalkohol, Maltodextrin, Farbstoff: Echtes Karmin E120, Curcumin E100, Stabilisator: Polysorbat 80 E433, Schaumverhüter: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren E471, Propylenglykol, Säuerungsmittel: Citronensäure, Konservierungsstoff: Kaliumsorbat. Nur zur gewerblichen Weiterverarbeitung. Für Lebensmittel. Enthält Alkohol. Kühl bei +15°C - +20°C lagern. Anwendungshinweis: Diese Lebensmittelfarbstoffzubereitung entspricht der derzeit gültigen EG-VO 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe. Bei der Anwendung müssen die produktspezifischen Regelungen der EG-VO 1333/2008 beachtet werden (siehe unten stehende Tabelle). Die Verwendung dieses Lebensmittelfarbstoffes bedarf der Kenntlichmachung "mit Farbstoff". Zur Beachtung bleiben die Einschränkungen bestimmter Produktverordnungen, sowie die Bestimmungen des § 11LFGB (Schutz vor des Verbrauchers vor Täuschung). Feine Backwaren: 7 g/kg Dessertspeisen: 5 g/kg Verzierungen: 18 g/kg Eigenschaften: Alkoholhaltig, Es müssen keine Nährwerte angegeben werden.
Allergene | |
| Ei: | spurenweise enthalten |
| Milch: | spurenweise enthalten |
